Stadtwerke Lübz

Strom Netzbetrieb

Seit 1996 betreiben die Stadtwerke Lübz das Stromnetz im Stadtgebiet und den Ortsteilen Bobzin, Ruthen und Riederfelde in den Spannungsebenen Mittel- und Niederspannung.

Das Mittelspannungsnetz hat eine Spannung in Höhe von 20 kV und das Niederspannungsnetz von 0,4 kV.

Der Aufbau des Netzes ist so konzipiert, dass eine Ringstruktur die Versorgung von Abnahmestellen aus mindestens zwei Richtungen möglich ist. So kann eine relativ hohe Netzsicherheit erlangt werden. Auch durch den hohen Verkabelungsgrad ist die Störanfälligkeit des Netzes sehr gering.

Netznutzung

Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes sind die Stadtwerke Lübz verpflichtet, ihr örtliches Stromnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz gegen ein Netzentgelt zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie alle Informationen in Verbindung mit der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Lübz.

EEG

EGG Bilanz

Gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017 (bzw. §52 Abs. 1 EEG 2012), sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungspflichten nach § 52 aus dem EEG 2014 sind gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie hierfür die gemeinsame Webseite der Übertragungsnetzbetreiber, die Informationsplattform Netztransparenz.

Veröffentlichungspflichten nach § 72 EEG

Die entsprechenden Daten nach §72 Abs. 1 EEG 2017 (bzw. § 52 Abs. 1 EEG 2012) können unter den nachfolgend aufgeführten Links auf der Website des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibens 50Hertz Transmission GmbH angezeigt werden. Wählen Sie auf der verlinkten Website dazu in der Liste der Netzbetreiber die Stadtwerke Lübz GmbH sowie das gewünschte Jahr und betätigen den „Absenden“ – Button.

Die eingespeisten Energiemengen wurden komplett an Letztverbraucher*innen oder Energieversorgungsunternehmen abgegeben.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Viele BHKW-, PV-Anlagenbetreiber und Batteriespeicherbesitzer haben ihre Anlagen noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen. Deshalb bitten wir alle Anlagenbetreiber, die Registrierung und Eintragung Ihrer Anlage schnellstmöglich vorzunehmen. Hier noch einige Hinweise dazu.

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Für Bestandsanlagen die vor dem 31.01.2019 in Betrieb waren und bei der BAFA oder in einem Register der Bundesnetzagentur angemeldet sind, gilt eine Frist bis zum 31.01.2021.
  • Batteriespeicher und Stromerzeugungsanlagen müssen einzeln registriert werden.
  • Für nicht registrierte Anlagen darf die EEG-Vergütung nicht ausgezahlt werden.

Die Registrierung ist bei allen Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Die Eintragung kann auch schon während der Installationsphase erfolgen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen; der Betreiber muss seine Daten laufend aktualisieren.

Das Marktstammdatenregister ist ein öffentliches Register, in das jeder auf der Webseite der Bundesnetzagentur Einsicht nehmen kann. Das Register finden Sie unter:

Auf dieser Seite werden Sie durch den Registrierungsvorgang geleitet. Weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten zum Thema finden Sie auf dem nachfolgenden Informationsblatt der Bundesnetzagentur.