Erdgas hat sich als führendes Medium zu Heizzwecken über viele Jahre durchgesetzt und das wird sich trotz Wärmewende auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Wer jetzt seine Heizung auf Erdgas umstellen möchte, sollte keine Zeit verlieren. Solange in Ihrer Kommune noch kein Wärmeplan vorliegt, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Erdgas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht – denn nachdem eine Wärmeplanung für die Kommune vorliegt, müssen dann steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biogas und Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff eingesetzt werden (15 % in 2029, 30 % in 2035, 60 % in 2040 und 100 % ab 2045). Wir arbeiten daran, dafür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Eine weitere Option ist eine Gas-Hybridheizung – also die Kombination aus einer Heizung, die mit erneuerbarer Energie betrieben wird und einem Gas-Brennwertkessel. Das Angebot reicht von Gas-Wärmepumpen bis Gas-Solarthermie-Kombinationen. Hat Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Fragen Sie uns! Wir erläutern Ihnen die den Ablauf einer Heizungsumstellung auf Erdgas.
Die Stadtwerke Lübz GmbH wurde 1991 als reiner Erdgasversorger gegründet. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich heute neben der Stadt Lübz mit den Ortsteilen Bobzin, Lutheran, Riederfelde, Ruthen, Gischow und Burow auch auf folgende Ortslagen: Kreien, Hof Kreien, Benzin, Passow, Charlottenhof, Weisin, Werder, Benthen, Welzin, Beckendorf, Greven und Lancken.
Es werden Netze der Druckstufen 3 bar und 1 bar betrieben.
Die Stadtwerke Lübz verteilen ein H-Gas der 2. Gasfamilie mit einem Mittelwert des Wobbe-Index (Ws,n) von 15 kWh/m3. Im Netzbereich der Stadtwerke Lübz kommt ein Erdgas mit einem mittleren Brennwert von ca. 11,27 kWh/m3 sowie einem Anteil von 10 % Bio-Erdgas zur Verteilung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen Brennwerten um Durchschnittswerte handelt. Diese sind nicht abrechnungsrelevant.
Die hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgaslieferungen (Gaslieferbedingungen) gelten für Kunden außerhalb der Grundversorgung und ohne Leistungsmessung.
Erdgas ist grundsätzlich ein sicherer Brennstoff. Störungen können jedoch wie an jeder anderen technischen Anlage auftreten. Eine Folge könnte Gasaustritt sein. Daher ist auch hier eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Erdgasheizung und Gasanlage unbedingt erforderlich. Sollte doch einmal Erdgas austreten, bleiben Sie vor allem erst einmal ruhig und befolgen Sie die Handlungshilfe im Anhang. Drucken Sie sich das Blatt am besten gleich aus, lesen Sie es aufmerksam und legen Sie es zu Ihren Heizungsunterlagen.
Erdgas ist ungiftig. Da Erdgas auch geruchlos ist, wird das Gas ist mit dem abstoßend nach faulen Eiern riechenden Geruchsstoff „Spotleak 1005“ versetzt. Weiterhin ist Erdgas leichter als Luft. Bei Gasgeruch bringt daher Lüften bzw. Durchzug schnellen Erfolg. Erst bei einer gewissen Konzentration ist das Gas-Luftgemisch explosiv. In jedem Fall ist äußerste Vorsicht geboten!
24h Bereitschaftstelefon
Hier zeigen wir Ihnen welche Infomationen sich auf Ihrer Rechnung befinden und was diese bedeuten.
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Stadtwerke Lübz GmbH
2025 – 2027
Marktgebiet
GASPOOL
DVGW-Nummern
Lieferant 9800018500005
Abteilungsleiter
Holger Albrecht
Telefon 038731 501-15
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