Stadtwerke Lübz

Erdgas Netzbetrieb

Die Stadtwerke Lübz haben 1991 mit dem Aufbau eines neuen Erdgas-Versorgungsnetzes in der Stadt Lübz und den Ortsteilen Bobzin, Ruthen und Riederfelde Begonnen. Das stetig wachsende Interesse an diesem umwelt- und verbraucherfreundlichen Brennstoff wurden in den Folgejahren auch folgende Ortslagen an das Erdgasnetz angeschlossen: Lutheran, Gischow, Burow, Kreien, Hof Kreien, Benzin, Passow, Charlottenhof, Werder, Benthen, Welzin und Beckendorf.

Es werden ausschließlich Netze der Druckstufen 3 bar und 1 bar betrieben.

 

Gasbeschaffenheit

Das in das Netz der Stadtwerke Lübz GmbH einzuspeisende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die die Stadtwerke Lübz GmbH im Hinblick auf die übrigen von ihr zu transportierenden Gasmengen die Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Einhaltung des DVGW-Regelwerkes – speziell G 260 und G 685 – erlaubt.

Die Stadtwerke Lübz GmbH verteilt ein H-Gas der 2. Gasfamilie mit einem Mittelwert des Wobbe-Index (Ws,n) von 15 kWh/m3. Im Netzbereich der Stadtwerke Lübz GmbH kommt ein Erdgas mit einem mittleren Brennwert von ca. 11,27 kWh/m3 sowie einem Anteil von 10 % Bio-Erdgas zur Verteilung.

Die Stadtwerke Lübz GmbH weist darauf hin, dass es sich bei den angegebenen Brennwerten um Durchschnittswerte handelt. Diese sind nicht abrechnungsrelevant.

Netznutzung

Im Rahmen der Liberalisierung des Gasmarktes sind die Stadtwerke Lübz verpflichtet, ihr örtliches Gasnetz anderen Gasversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz gegen ein Netzentgelt zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie alle Informationen in Verbindung mit der Nutzung des Gasnetzes der Stadtwerke Lübz.

Messstellenbetrieb

Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 liegen der Messstellenbetrieb (Bereitstellung, Einbau, Wartung und Demontage von Messeinrichtungen) inklusive Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) in der Zuständigkeit des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist demnach verpflichtet, einem geeigneten Dritten die Möglichkeit einzuräumen, im Auftrag des Anschlussnutzers genannte Leistungen zu übernehmen. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Der veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des Beschlusses BK7-17-026 der BNetzA.

Neben den genannten Dienstleistungen im Bereich des Messwesens sorgen die Stadtwerke Lübz dafür, dass rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Eichfristen ein Zählerplantausch durchgeführt wird.

Daten & Fakten

Messstellenbetreiber Gas:
DVGW-Codenummer 9800273200002

Veröffentlichungs­pflichten

Im Folgenden kommen die Stadtwerke Lübz ihren Veröffentlichungspflichten gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz, den dazugehörigen Verordnungen und dem Erneuerbare Energien Gesetz nach.